Ratgeber: Urheberrechte bei Webveröffentlichung beachten
by Benjamin Palm - Jul 23 2010, 12:19
cid Düsseldorf - Bei einer Webveröffentlichung sind die Urheberrechte zu berücksichtigen. © derateru, Pixelio.de
Wer im Internet Musik, Texte oder Bilder veröffentlicht, muss die Urheberrechte der verwendeten Dateien berücksichtigen. Bei einer Verletzung drohen mitunter Abmahnungen, hohe Geldbußen und gerichtliche Verfahren.
Musik darf nicht ohne Weiteres publiziert oder verbreitet werden. Selbst legal gekaufte Lieder auf einer CD oder im Internet gewähren dem Käufer gewöhnlich keine Veröffentlichungsrechte. Wer dennoch Songs auf seiner Internetseite benutzen möchte, muss dieses Recht zusätzlich erwerben. Die Verwertungsgesellschaft GEMA oder direkt der Künstler und dessen Plattenfirma sind die richtigen Ansprechpartner für solche Anfragen.
Ebenfalls tabu sind Fotos von fremden Webseiten. Auch wenn sie problemlos kopiert und für die eigenen Zwecke verwendet werden können, bedarf es der Zustimmung des Inhabers. Bei Online-Auktionen sollten deshalb beispielsweise keine offiziellen Produktbilder des Herstellers genutzt werden. Stattdessen sind die Waren selbst zu fotografieren. Bei den eigenen Bewerbungsfotos sollte zunächst das Fotostudio gefragt werden, ob das Bild auch für eine Online-Veröffentlichung genutzt werden darf. Laut dem Branchenverband Bitkom erwirbt man durch den Kauf nicht direkt jegliche Rechte am Bild.
Besser sieht es da mit eigenen Fotografien aus. Sie können grundsätzlich frei nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen veröffentlicht und verbreitet werden. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn auf dem Bild andere Mitmenschen zu sehen sind. Es bedarf ihres Einverständnisses, bevor ihr Foto in sozialen Netzwerken und auf anderen Internetseiten hochgeladen wird. Denn jeder hat ein 'Recht am eigenen Bild'.
Eine besondere Aufmerksamkeit gilt offensichtlich rechtswidrigen Angeboten. Wenn Filme oder Musikstücke kostenlos heruntergeladen und genutzt werden können, ist meist etwas faul, wenn nicht der Produzent oder der Künstler selbst den Titel zu Werbezwecken ins Internet gestellt hat. Im Zweifel ist auf die Nutzung entsprechender Stücke zu verzichten, mitunter lässt sich dadurch viel Ärger sparen.
Veröffentlicht man aus Versehen oder mit Absicht urheberrechtlich geschützte Dateien im Internet, macht man sich meist strafbar. Entdecken die Rechteinhaber dies, beauftragen sie Anwälte mit der Abmahnung des betroffenen Veröffentlichers. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte besonnen reagieren und sich möglicherweise selbst Rechtsbeistand suchen. Gemeinsam ist zu prüfen, ob die Abmahnung an sich und in ihrer Höhe begründet ist. Wer nicht auf das Schreiben reagiert, muss mit einem Prozess und höheren Kosten rechnen.
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